Allgemeine Rahmen- und Wettspielbedingungen

Falls in der jeweiligen Wettspielausschreibung nicht anders geregelt, gelten die Allgemeinen Rahmen- und Wettspielbedingungen. Die hier aufgenommenen Regelungen gelten für alle Wettspiele des Clubs und Registrierte Privatrunden (RPR). Falls hier der Einfachheit halber von Spielern, Mitgliedern usw. nur in der männlichen Form gesprochen wird, so gilt das für alle Geschlechter (m/w/d) und soll keine Diskriminierung darstellen.

Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes in Ihrer gültigen Fassung sowie nach den gültigen Platzregeln und Turnierbedingungen des Golfclub Jersbek e.V. Die Wettspiele werden auf der Grundlage des DGV-Vorgabensystems und der Handicap-Regeln des WHS ausgerichtet. Soweit anwendbar gelten ergänzend die in den jährlich herausgegebenen DGV-Wettspielbedingungen enthaltenen Regelungen.

Zusätzliche Einzelheiten für die Wettspiele ergeben sich aus der jeweiligen Wettspielaus-schreibung. Diese Ausschreibungen werden durch den Aushang im Clubhaus bzw. am Brett oder durch gesonderte Veröffentlichung im Internet bekannt gemacht.
Nachteile, die dadurch entstehen, dass ein Spieler die Anschläge am Aushang/Brett nicht kennt, trägt der Spieler selbst.

Der Golfclub Jersbek e.V. bzw. die jeweilige Spielleitung, behält sich in begründeten Fällen bis zum ersten Start eines Wettspiels das Recht vor, die Ausschreibungsbedingungen des Wettspiels abzuändern (Ausnahme: Handicaprelevanz). Nach dem ersten Start sind Änderungen nur noch bei außergewöhnlichen Umständen möglich.




1. Teilnahmeberechtigung
Startberechtigt sind alle spielberechtigten Mitglieder des Golfclub Jersbek e.V. ggfls. beschränkt auf Handicapgrenzen und je nach Ausschreibung alle Amateure eines dem Deutschen Golfverband angeschlossenen Vereins sowie Mitglieder anerkannter ausländischer Golfclubs mit WHI (World Handicap Index) und/oder von ihrem Heimatclub bestätigten Handicap.

2. Wettspiele
Die Wettspielart mit der Festlegung der Handicapwirksamkeit, die Art und Höchstzahl der Teilnehmer, die Startzeiten sowie die Bestimmung der Turnierleitung werden rechtzeitig für jedes Wettspiel durch Aushang (ggf. auch im Internet) bekannt gegeben. Damen spielen von den rot und Herren von den gelb markierten Abschlägen, es sei denn die Einzelausschreibung sagt etwas anderes aus. Die Anzahl und Klassenbegrenzung der Brutto- und Nettowertungen sowie die Zusammenstellung der Spielergruppen werden nach Meldeschluss festgelegt.

3. Meldungen
Anmeldungen zu den Wettspielen sind nach Aushang der Einzelausschreibungen (drei Wochen vor dem Spieltermin) über den Infopoint im Clubhaus oder das Internet möglich. Mit der Anmeldung zum Wettspiel haben die Spieler/innen der Veröffentlichung ihrer Namensdaten und Spielergebnisse – auch in Print- und/oder elektronischen Medien - zugestimmt. Der Meldeschluss ist, wie in der Ausschreibung festgelegt, verbindlich einzuhalten. Sofern eine Warteliste vorgesehen ist, werden nach Erreichen der Höchstteilnehmerzahl die Meldungen erfasst und wie ausgeschrieben eingesetzt. Für Wettspiele im Rahmen von Sponsorenturnieren, Kunden- oder Einladungs-turnieren kann ein gesondertes Meldeverfahren gelten.

4. Meldeschluss
Der Meldeschluss für die jeweiligen Wettspiele ergibt sich aus den Ausschreibungen, in der Regel 2-3 Tage vor dem Wettspiel. Nach Erstellung der Startliste sind die Abschlagszeiten für alle Teilnehmer verbindlich.

5. Meldegebühren
Die Meldegebühr (= Nenngeld) wird in der Wettspielausschreibung genannt. Auch bei Absage nach Meldeschluss ist die Meldegebühr zu entrichten. Das Nenngeld wird für Mitglieder per SEPA-Lastschrift eingezogen, Gäste zahlen vor Ort. Wer einem Wettspiel fernbleibt, bzw. das Nenngeld nicht entrichtet, wird bis zur Bezahlung von weiteren Wettspielen ausgeschlossen.

6. Startlisten
Die Startlisten für Wettspiele an Wochenenden hängen am vorangehenden Freitag, bei Wettspielen an Wochentagen am Vortag, bei 9-Löcher-Wettspielen nachmittags am Turniertag, jeweils ab 12 Uhr im Clubhaus aus und können ab diesem Zeitpunkt auch auf der Homepage des Golfclubs eingesehen werden: www.golfclub-jersbek.de. In Ausnahmefällen kann die Wettspielleitung den ausgeschriebenen Startbeginn verändern. Bei Ausfall eines Spielers kann eine andere Abspielfolge von der Spielleitung angeordnet werden.

7. Wettspielleiter (Spielleitung)
Wettspielleiter werden für jedes Wettspiel im Einzelnen benannt und sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung. Sie können im Bedarfsfall Abspielzeiten verändern, Spielergruppen umstellen oder auf Grund besonderer Umstände die für den allgemeinen Spielbetrieb gültigen Platzregeln korrigieren bzw. ergänzen.

8. Zählkarten, Einreichen der Zählkarten, Zählerbestimmung
Zählkarten (Scorecards) sind unter Anwendung der Golfregeln zu führen. Der Spieler ist für seine Zählkarte verantwortlich. Falls auf der Scorecard nicht anders angegeben, zählt der 1. Spieler der auf der Startliste aufgeführten Spielergruppe den 2., der 2. den 3., der 3. den 4. und der 4. den 1. Spieler. Die Ergebnisse sollen von Spieler und Zähler verglichen werden.

Die Zählkarten müssen nach Beendigung des Spiels von beiden unterzeichnet und unverzüglich im Sekretariat/Scoring Area eingereicht werden. Liegt kein sachlich berechtigter Grund (z.B. ein Notfall oder gefährliche Wetterbedingungen) für einen Abbruch der Runde und das Nichteinreichen der Zählkarte vor, so erfolgt eine Disqualifikation für das Wettspiel, die Eintragung eines Penalty-Scores in den WHI des Spielers und im Wiederholungsfall ggf. der Ausschluss von weiteren Wettspielen. Die abschließende Beurteilung für einen sachlich gerechtfertigten Grund obliegt ggf. dem Handicapausschuss.9. Regelfragen
Jeder Spieler sollte ausreichend regelkundig oder im Besitz eines gültigen Regelbuches sein, um Regelfälle direkt auf dem Platz entscheiden zu können. Im Zweifel über Regelfragen sollte jeder Teilnehmer vor Abgabe und Unterschrift auf seiner Zählkarte die endgültige Entscheidung mit der Wettspielleitung klären. Wird ein sog. „zweiter Ball“ gem. Regel 20.1c (3) gespielt, muss der Sachverhalt der Spielleitung mitgeteilt werden, bevor die Scorekarte eingereicht wird. Auch wenn das Ergebnis beider Bälle identisch sein sollte. Einwände und Proteste sind sofort nach Beendigung des eigenen Spiels, spätestens jedoch 10 Min. nach dem Eintreffen der letzten Spielergruppe der Wettspielleitung vorzutragen (vor Beginn der Siegerehrung geltend zu machen). Das Wettspiel ist nach Abschluss der Siegerehrung und offizieller Bekanntgabe der Ergebnisse beendet.
 

 

 

10. Caddies und motorisierte Beförderungsmittel
Professionals sind als Caddies nicht erlaubt. Bei Jugend-Turnieren sind keine Caddies erlaubt. Motorisierte Beförderungsmittel sind, außer bei handicaprelevanten Turnieren, grundsätzlich zugelassen. Sollte bei einem handicaprelevanten Turnier aus gesundheitlichen Gründen die Nutzung eines motorisierten Beförderungsmittels notwendig sein, bedarf es eines ärztlichen Attestes. Die Mitbenutzung durch einen Mitspieler, dem keine Erlaubnis erteilt wurde, ist untersagt.

Inklusion für ältere und andere mobilitätseingeschränkte Personen:

Dauerhaft mobilitätseingeschränkte Personen, die immer auf ein motorisiertes Beförderungsmittel angewiesen sind und dann ausnahmsweise auch dicht an das Grün und andere sensible Bereiche auf dem Platz unter Vermeidung von Beschädigungen heranfahren möchten und dürfen, benötigen ein ärztliches Attest welches ausweist,

dass sie den Golfsport mobilitätseingeschränkt nur noch unter Verwendung von entsprechenden Hilfsmitteln, wie z.B. Carts, ausüben dürfen.

Dieses ist jeweils am Anfang eines Kalenderjahres bzw. vor Spielbeginn im laufenden Jahr dem Sekretariat einzureichen.
Und nur dann erhalten auch diese Personen eine entsprechende Kennzeichnung - Flagge o.ä.- zur Anbringung am Cart oder Bag. 

11. Gleiche Ergebnisse / Stechen
Soweit in der gültigen Ausschreibung zu einem Wettspiel nicht besonders vermerkt, gilt, dass bei gleicher Schlagzahl von Bewerbern wie folgt entschieden wird: Für die Platzierung von Teilnehmern bei gleicher Nettowertung erfolgt ein Stechen unter Zugrundelegung von 9 der gespielten Löcher, deren Auswahl nach dem Schwierigkeitsgrad entsprechend der Vorgabenverteilung (1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9) erfolgt. Bei weiterer Gleichheit zählen die 6 Löcher mit den Schwierigkeitsgraden 1, 18, 3, 16, 5, 14, danach 3 Löcher mit dem Schwierigkeitsgraden 1, 18, 3 und schließlich das schwerste Loch. Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los. Bei gleicher Bruttowertung gewinnt das höhere Handicap vor dem niedrigeren. Bei gleichen Ergebnissen nach dem Stechen entscheidet das Los. Bei Lochwettspielen findet unmittelbar im Anschluss an das Wettspiel ein Stechen nach "Sudden Death" statt. Ein "Sudden Death" beginnt immer in der normalen Spielfolge von Abschlag 1, es sei denn, es läge eine separate Regelung durch die spezielle Ausschreibung zum Wettspiel vor.

12. Beendigung des Wettspiels
Bei Präsenzsiegerehrung findet diese ca. 30 Minuten nach Eintreffen der letzten Bewerbergruppe statt. Das Wettspiel gilt mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse mit der Siegerehrung als beendet. Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses durch beide Spieler(innen) an die Spielleitung als beendet.

13. Preise
Brutto- und Nettopreise werden in der jeweiligen Einzelausschreibung genannt. Ein Wanderpreis verbleibt beim Golfclub Jersbek e.V. Der Sieger erhält einen Erinnerungspreis. Preise werden nur an anwesende Teilnehmer übergeben; eine Ausschreibung kann etwas anderes regeln.

14. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr
Für die Aussetzung des Spiels gelten die offiziellen Golfregeln. Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so muss das Spiel unverzüglich unterbrochen werden. Spieler in einer Spielergruppe zwischen zwei Löchern dürfen nicht mehr am nächsten Loch abspielen. Alle Spieler dürfen - und müssen - das Spiel erst wieder fortsetzen, wenn die Spielleitung die Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er zu disqualifizieren.

15. Datenschutz
Mir ist bekannt, dass mein Name, mein Playing Handicap und meine Startzeit auf der Startliste im Internet veröffentlicht werden. Mit der Meldung zum Wettspiel willige ich auch in die Veröffentlichung meines Namens, eines Bildes von mir, meines Playing Handicaps und meines Wettspielergebnisses im Internet, sozialen Medien (wie Facebook und Instagram) oder auch in gedruckter Form ein. Mir ist bekannt, dass ich jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung von Einzelfotos und persönlichen Daten widersprechen kann. In diesem Fall wird die Übermittlung/Veröffentlichung unverzüglich für die Zukunft eingestellt. Etwa bereits auf der Homepage des Vereins veröffentlichte Fotos und Daten werden dann unverzüglich entfernt.

16. Änderungsvorbehalt
Für die vom Golfclub Jersbek e.V. ausgerichteten Wettspiele bleiben Änderungen vorbehalten.

Jersbek, November 2023                                                 Der Spielführer

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