Verstoß gegen Verhaltensvorschriften (Regel 1.2)

Sanktionen bei einem Turnier durch die Spielleitung

Ergänzend zu Regel 1.2a gilt:

 

Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.

 

Als Fehlverhalten  kann durch die Spielleitung insbesondere angesehen werden:

 

- mit dem Trolley zwischen Grün und daran angrenzendem Bunker oder

  angrenzender Penalty-Area hindurch zu fahren oder über das Vorgrün zu fahren

- einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen bzw. den Schläger oder

  Einrichtungen des Platzes zu beschädigen

- einen Schläger zu werfen

- einen anderen Spieler während des Schlages durch Unachtsamkeit abzulenken

- Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken und die Harken nicht in

  die Ständer zurück zu legen oder Divots nicht zurück zu legen

- Bunker nicht von der flachen Seite aus zu betreten oder zu verlassen

 

Strafe für Verstoß:

Erster Verstoß - Ein Strafschlag

Zweiter Verstoß - Grundstrafe bzw. Lochverlust im Lochspiel

Dritter Verstoß – Disqualifikation

 

Als schwerwiegendes Fehlverhalten  kann durch die Spielleitung insbesondere angesehen werden:

 

- absichtlich ein Grün erheblich zu beschädigen

- Abschlagsmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen

- einen Schläger in Richtung einer anderen Person zu werfen

- einen anderen Spieler absichtlich während seines Schlages abzulenken

- wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten

- Personen zu gefährden oder zu verletzen

- ein Nichteinhalten des Rauchverbots, z.B. bei Jugendwettspielen

- Betreten einer Spielverbotszone

- Mitnahme oder Spielen von Rangebällen auf dem Platz

- absichtlich gegen eine Golfregel zu verstoßen, um sich dadurch trotz Strafschlag

  einen Vorteil zu verschaffen

 

Strafe für Verstoß: Disqualifikation bzw. Spielverlust im Lochspiel

 

Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird ggf. auch nach einem Turnier von der Spielleitung verhängt und kann auch außerhalb von Turnieren in Form eines - befristeten - Verweis von der Anlage bzw. Hausverbot durch den Clubvorstand erfolgen.

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