Platzregeln

1. Steine im Bunker sind bewegliche Hemmnisse. Es ist nach Regel 24-1 zu verfahren.

2. Bei Anpflanzungen mit Stützvorrichtungen muss Erleichterung nach Regel 24-2b (I) in Anspruch genommen werden.

3. Die Entfernungsmarkierungen, grüne Pfosten mit weißen Ringen (1 Ring = 100 m, 2 Ringe = 150 m, 3 Ringe = 200 m) und farbige Teller (weiß = 100 m, rot = 150 m), bezeichnen die Entfernungen bis Anfang Grün. Die Findlinge (groß = 150 m, klein = 100 m) markieren die ungefähre Entfernung bis Grünmitte. Diese Findlinge sind unbewegliche Hemmnisse, es kann Erleichterung nach Regel 24-2b (I) in Anspruch genommen werden.

4. Befestigte Wege gelten als unbewegliche Hemmnisse, es darf Erleichterung nach Regel 24-2 b (I) in Anspruch genommen werden.

5. Durch grün-weiße Pfosten gekennzeichnetes Aus darf nicht betreten werden. Ist die Standposition durch solche Flächen behindert, muss Erleichterung nach Regel 25-1b genommen werden.

6. Von Boden in Ausbesserung, gekennzeichnet durch blaue Pfähle, darf nicht gespielt werden. Es ist nach Regel 25-1b zu verfahren.

7. Das Wasserhindernis zwischen Bahn 9 und 18 inklusive der Teichränder darf aus Sicherheitsgründen (Lebensgefahr) nicht betreten und der Ball auch nicht daraus gespielt werden. Es ist Erleichterung nach Regel 26-1 zu nehmen. Wird die Folie des Teiches durch Spieler beschädigt, so haften diese dafür. Liegt der Ball so nahe am Wasserhindernis, dass man für den nächsten Schlag darin stehen müsste, muss Erleichterung nach Regel 25-1b in Anspruch genommen werden.

8. Das Spielen mit Rangebällen auf dem Platz ist strengstens untersagt und führt bei Zuwiderhandlung zur Platzsperre von 4 Wochen.

9. Im Interesse aller ist die Etikette zu beachten, insbesondere sind die Pitchmarken auf dem Grün auszubessern, die herausgeschlagenen Divots zurückzulegen und die Bunkerspuren zu beseitigen!

Golf-Club Jersbek
Der Vorstand

Jersbek, den 09.09.2009